Kategorie: Bürger-Infos

Einsatzarten

Was verbirgt sich hinter den Einsatzstichwörtern der Feuerwehr? In diesem Artikel möchten wir Ihnen die geläufigsten Arten mit Ihren Abkürzungen vorstellen. Sobald Funkmeldeempfänger auslöst ist es wichtig zu erfahren, um welche Art des Einsatzes es sich handelt, weil dies unterschiedliche vorbereitende Maßnahmen umfasst.

Brandeinsätze:
  • Brand 1 (B1): Mülleimerbrand, Kleinbrand, gelöschtes Feuer, Brandgeruch
  • Brand 2 (B2): PKW-Brand, Flächenbrand, Gartenhausbrand
  • Brand 3 (B3): Brand in Wohnung, Brandmeldealarm, Kaminbrand, Rauchentwicklung in Gebäude
  • Brand 4 (B4): Gebäudebrand, Dachstuhlbrand, Brand Krankenhaus/Altenheim
  • Brand 5 (B5): Großbrand, Aussiedlerhof, Industriehalle, Waldbrand, Brand in Zug

Waldbrandeinsätze:

  • Waldbrand 1 (WB1): Böschungsbrand
  • Waldbrand 2 (WB2): Waldbrand bis 1000m2
  • Waldbrand 3 (WB3): Waldbrand über 1000m2
  • Waldbrand 4 (WB4): Waldbrand über 1000m2

Technische Hilfeleistungen:

  • Hilfeleistung 1 (H1): Ölspur, Türöffnung, Tragehilfe
  • Hilfeleistung 2 (H2): Mittlere Technische Hilfeleistung, Absturz Kleinflugzeug
  • Hilfeleistung 3 (H3): Große Hilfeleistung, Bahnunfall
  • Verkehrsunfall (VUPK): Verkehrsunfall eingeklemmte Person

Alle Einsatzarten können mit einem Y ergänzt werden, z.B. B3Y (Gebäudebrand mit Menschengefährdung.

Rauchmelder

Brandtote sind Rauchtote

Jeden Monat verunglücken rund 35 Menschen tödlich durch Brände, die meisten davon in den eigenen vier Wänden. Die Mehrheit stirbt an einer Rauchvergiftung. Zwei Drittel aller Brandopfer werden nachts im Schlaf überrascht.

Die jährlichen Folgen in Deutschland: Rund 400 Brandtote, 4.000 Brandverletzte mit Langzeitschäden und über eine Mrd. Euro Brandschäden im Privatbereich. In den meisten Bundesländern ist daher die Installation von Rauchmeldern bereits gesetzlich vorgeschrieben.

Ursache für die etwa 200.000 Brände im Jahr ist aber im Gegensatz zur landläufigen Meinung nicht nur Fahrlässigkeit: Sehr oft lösen technische Defekte Brände aus, die ohne vorsorgende Maßnahmen wie Rauchmelder zur Katastrophe führen. Vor allem nachts werden Brände in Privathaushalten zur tödlichen Gefahr, wenn alle schlafen, denn im Schlaf riecht der Mensch nichts. Tödlich ist bei einem Brand in der Regel nicht das Feuer, sondern der Rauch. Bereits drei Atemzüge hochgiftigen Brandrauchs können tödlich sein, die Opfer werden im Schlaf bewusstlos und ersticken dann.

Da bereits das Einatmen einer Lungenfüllung mit Brandrauch tödlich sein kann, ist ein  Rauchmelder der beste Lebensretter in Ihrer Wohnung. Der laute Alarm des Rauchmelders warnt Sie auch im Schlaf rechtzeitig vor der Brandgefahr und gibt Ihnen den nötigen Vorsprung, sich und Ihre Familie in Sicherheit zu bringen und die Feuerwehr zu alarmieren.

Zigarettenrauch löst übrigens bei qualitativ hochwertigen Rauchmeldern keinen Alarm aus, solange die Zigarette nicht direkt unter den Rauchmelder gehalten wird.

Weitere Informationen:
http://www.rauchmelder-lebensretter.de/
https://www.moebel.de/rauchmelderpflicht/

Rettungsgasse

Rettungsgassen müssen dauerhaft freigehalten werden!

Wann ist eine Rettungsgasse zu bilden?
Sobald der Verkehr Außerorts oder auf Autobahnen ins „Stocken“ kommt, muss eine Rettungsgasse gebildet werden. Dies gilt für alle Straßen ab 2 Fahrtstreifen pro Richtung!
Das Bedeutet, wenn die Fahrzeuge nur noch Schrittgeschwindigkeit fahren oder sogar ganz zum Stillstand kommen, unverzüglich die Rettungsgasse bilden.
Allerspätestens, wenn es Durchsagen im Radio über einen Unfall gibt, muss umgehend die Rettungsgasse gebildet werden, damit Feuerwehr, Rettungsdienst und Polizei möglichst ungehindert und schnell zur Unfallstelle gelangen.

Wie wird die Rettungsgasse gebildet?
Bei zweispurigen Straßen und zweispurigen Autobahnen pro Richtung, müssen die Fahrzeuge zwischen dem ganz linken Fahrstreifen und dem rechten Fahrstreifen für die betroffene Richtung eine freie Rettungsgasse bilden.
Die Fahrzeuge auf dem linken Fahrstreifen fahren möglichst weit links (ohne Gefährdung des Gegenverkehrs!) und die Fahrzeuge auf dem rechten Fahrstreifen fahren möglichst weit rechts. Der Standstreifen kann hierfür genutzt werden.
(§ 11 Abs. 2 StVO 2016)

Auf drei- und vierspurigen Autobahnen ist die Rettungsgasse zwischen dem ganz linken Fahrstreifen und dem direkt rechts daneben liegenden Fahrstreifen zu bilden.
Auch hier gilt wieder, die Fahrzeuge auf dem linken Fahrstreifen fahren möglichst weit links rüber, ohne den Gegenverkehr zu gefährden. Die Fahrzeuge auf den rechten Fahrstreifen fahren möglichst weit rechts rüber.

Am Ende muss die Rettungsgasse so breit sein, dass ein LKW durchfahren kann.

Unter folgendem Link ist ein Video vom VVR, welches sehr schön verdeutlich, wie eine Rettungsgasse gebildet wird. Rettungsgasse

Bilderquelle : Pace.car

Der Kinderfinder rettet Leben !

Wenn es brennt, können Minuten über Leben und Tod entscheiden. Kinder gehören bei einem Brand zu den

Schwächsten. Rettungskräfte sollten ihnen als erste Aufmerksamkeit widmen. Denn Kinder wissen nicht, wie sie sich vor Rauch und giftigen Gasen schützen sollen. Sie sind oft so verängstigt, dass sie sich vor den Flammen verstecken und nicht von selbst auf sich aufmerksam machen.

Deshalb ist es für die Feuerwehr oft schwer festzustellen, ob und wo sich noch Kinder im Gebäude befinden, wenn ein Haus- oder Wohnungsbrand fortgeschritten ist. Aus diesem Grund haben die VGH Versicherungen in einer Gemeinschaftsaktion der öffentlichen Versicherer in Niedersachsen und Bremen mit den Landesfeuerwehrverbänden dieser Bundesländer den so genannten Kinderfinder entwickelt.

Der Kinderfinder wurde speziell auf einer stark reflektierenden Folie erstellt. Das etwa acht Zentimeter hohe neongelbe Warndreieck zeigt ein symbolisiertes Kind unter stilisierten Flammen sowie eine Rettungsleiter. Es kann leicht von der Trägerpostkarte gelöst und an jede Kinderzimmertür angebracht werden. Da Brandrauch aufsteigt, sollte sich der Kinderfinder im unteren Drittel der Tür befinden. Der Rettungstrupp erhält so einen wichtigen Hinweis, dass sich hinter dieser Tür womöglich noch ein Kind befindet.

Das Angebot findet riesigen Anklang: Seit Einführung im Jahr 2010 wurden rund 750.000 „Kinderfinder“ verteilt. Die Aufkleber sind bei VGH-Vertretungen erhältlich. Weitere nützliche Tipps zum richtigen Verhalten im Brandfall bietet ein Flyer, den die VGH begleitend an interessierte Eltern ausgibt.

Quelle: http://www.vgh.de