Rettungsgasse

Rettungsgassen müssen dauerhaft freigehalten werden!

Wann ist eine Rettungsgasse zu bilden?
Sobald der Verkehr Außerorts oder auf Autobahnen ins „Stocken“ kommt, muss eine Rettungsgasse gebildet werden. Dies gilt für alle Straßen ab 2 Fahrtstreifen pro Richtung!
Das Bedeutet, wenn die Fahrzeuge nur noch Schrittgeschwindigkeit fahren oder sogar ganz zum Stillstand kommen, unverzüglich die Rettungsgasse bilden.
Allerspätestens, wenn es Durchsagen im Radio über einen Unfall gibt, muss umgehend die Rettungsgasse gebildet werden, damit Feuerwehr, Rettungsdienst und Polizei möglichst ungehindert und schnell zur Unfallstelle gelangen.

Wie wird die Rettungsgasse gebildet?
Bei zweispurigen Straßen und zweispurigen Autobahnen pro Richtung, müssen die Fahrzeuge zwischen dem ganz linken Fahrstreifen und dem rechten Fahrstreifen für die betroffene Richtung eine freie Rettungsgasse bilden.
Die Fahrzeuge auf dem linken Fahrstreifen fahren möglichst weit links (ohne Gefährdung des Gegenverkehrs!) und die Fahrzeuge auf dem rechten Fahrstreifen fahren möglichst weit rechts. Der Standstreifen kann hierfür genutzt werden.
(§ 11 Abs. 2 StVO 2016)

Auf drei- und vierspurigen Autobahnen ist die Rettungsgasse zwischen dem ganz linken Fahrstreifen und dem direkt rechts daneben liegenden Fahrstreifen zu bilden.
Auch hier gilt wieder, die Fahrzeuge auf dem linken Fahrstreifen fahren möglichst weit links rüber, ohne den Gegenverkehr zu gefährden. Die Fahrzeuge auf den rechten Fahrstreifen fahren möglichst weit rechts rüber.

Am Ende muss die Rettungsgasse so breit sein, dass ein LKW durchfahren kann.

Unter folgendem Link ist ein Video vom VVR, welches sehr schön verdeutlich, wie eine Rettungsgasse gebildet wird. Rettungsgasse

Bilderquelle : Pace.car